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VG Berlin, 13.02.2015 - 19 K 245.13 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 42 Abs 1 Alt 2 VwGO, § 16 Abs 1 S 5 Halbs 2 AufenthG 2004, § 16 Abs 4 AufenthG 2004
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei Klage gegen Bewertung einer Diplomarbeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG München, 06.11.2013 - M 18 K 12.357
Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung; Begriff der Einrichtung; …
Auszug aus VG Berlin, 13.02.2015 - 19 K 245.13
Auch hat sie nicht zumindest einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Neubescheidung ihres dahingehenden Antrags bei dem Beklagten (vgl. § 113 Abs. 5 VwGO), wobei der Verbescheidungsantrag stets als "Minus" im Verpflichtungsantrag enthalten ist und nicht eigens gestellt werden muss, soweit - wie hier - Ermessensvorschriften als Rechtsgrundlage in Betracht kommen (vgl. z.B. VG München, Urteil vom 6. November 2013 - VG M 18 K 12.357 -, juris Rn. 35 m.w.Nachw.). - BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer; …
Auszug aus VG Berlin, 13.02.2015 - 19 K 245.13
Sonstige Anspruchsgrundlagen waren nicht zu prüfen, da die Verlängerung oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach anderen Vorschriften als denen des § 16 AufenthG nicht Gegenstand des Klageverfahrens war (sog. Trennungsprinzip; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2009 - BVerwG 1 C 11/08 -, NVwZ 2009, 1432 ).